Sie ärgern sich über Verschmutzungen, Lärmbelästigungen oder Vandalismus infolge übermäßigen Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen in Ihrer Kommune und würden gerne etwas dagegen unternehmen? Zahlreiche Maßnahmen können durch Städte und Gemeinden eigenständig angeordnet und gesteuert werden. 

Die ausführliche juristische Expertise inkl. Hintergrundinformationen, einschlägiger Gerichtsurteile und Formulierungsvorschlägen steht Ihnen hier zum Download bereit.

 

 

 

MÖGLICHE EINZELMAßNAHMEN NACH BUNDESLÄNDERN

Zulässige Einzelmaßnahmen der kommunalen Alkohol-Verhältnisprävention sind von den Regularien im jeweiligen Bundesland abhängig. Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz die verschiedenen Möglichkeiten in Ihrem Bundesland und geben Ihnen eine Übersicht, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Kommune tatsächlich ergreifen können.

Wählen Sie hier bitte das gewünschte Bundesland aus.
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