VORTIV stellt sich vor
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.vortiv.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
An dieser Stelle möchten wir Sie in zwei Video-Beiträgen über die Angebote von VORTIV informieren und geben Ihnen Informationen zur Navigationsstruktur der Seite www.vortiv.de.
VORTIV stellt sich vor
Navigation auf der Internetseite